Interview mit Silvia Gingold über das hessische Verfassungsschutzgesetz

veröffentlicht am: 24 Okt, 2018

SDAJ Kassel: Wer bist Du?
Silvi: Mein Name ist Silvia Gingold. Ich bin Lehrerin im (Un)Ruhestand und habe in meiner aktiven Lehrertätigkeit Französisch und Gesellschaftslehre an einer Gesamtschule in Nordhessen, in Spangenberg, unterrichtet.
SDAJ Kassel: Woher kennt man Dich?
Silvi: Auf meine „Berühmtheit“ hätte ich gerne verzichtet. Ich stamme aus einer kommunistischen Familie mit jüdischen Wurzeln. Meine Großeltern mussten mit der 8-köpfigen Familie vor den Nazis 1933 nach Paris fliehen. Mein Vater,Peter Gingold, geriet 1942 während seiner Widerstandstätigkeit gegen den Hitler-Faschismus in Frankreich in die Fänge der Gestapo, wurde inhaftiert und schwer gefoltert. Ihm gelang eine spektakuläre Flucht. Die Hoffnung meiner Eltern, mit der Verfolgung sei es nun endgültig vorbei, als sie nach Kriegsende 1945 nach Frankfurt zurückkehrten, hatte sich zerschlagen: 1956 wurde die Kommunistische Partei Deutschlands(KPD) verboten, unsere Wohnung wurde polizeilich durchsucht, meine Eltern mussten erneut ihre politische Tätigkeit in der Illegalität fortsetzen. Dann, in den 70er Jahren, bekam ich Berufsverbot als Lehrerin. Nach 4jähriger Lehrtätigkeit wurde ich 1975 aus dem hessischen Schuldienst entlassen. Grundlage hierfür waren „Erkenntnisse“ des „Verfassungsschutz“, die dieses Amt seit meinem 17.Lebensjahr über mich gesammelt hatte und die beispielsweise meine Teilnahme an Demonstrationen gegen den Krieg in Vietnam, gegen Notstandsgesetze und Neonazis sowie Reisen in die DDR beinhalteten. Tausende Beschäftigte im und BewerberInnen für den öffentlichen Dienst, die sich in marxistischen Organisationen, in Friedensgruppen, antikapitalistisch, antifaschistisch, gewerkschaftlich engagierten, wurden auf der Grundlage des 1972 verabschiedeten „Radikalenerlasses“ überprüft und teilweise aus dem öffentlichen Dienst entlassen bzw. nicht eingestellt. Der Druck durch eine breite Protest- und Solidaritätsbewegung gegen die Berufsverbote führte später dazu, dass sowohl ich als auch andere vom Berufsverbot Betroffenen wieder eingestellt werden mussten.
SDAJ Kassel: Diesen Sommer hat der hessische Landtag sein Verfassungsschutzgesetz überarbeitet. Es beinhaltet unter anderem eine umstrittene Extremismusklausel. Inwiefern hältst Du diese für problematisch?
Silvi: Die Neufassung des hessischen Verfassungsschutzgesetzes bedeutet eine Ausweitung der Befugnisse und Mittel des Inlandsgeheimdienstes und damit die Einschränkung demokratischer Rechte und Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern. „Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ soll z.B. die „Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben“, stattfinden, sollen MitarbeiterInnen von geförderten Demokratieprojekten in eine „sicherheitsbehördliche Überprüfung“ einwilligen. Das bedeutet, dass beim „Verfassungsschutz“ Auskünfte über ihre Verfassungstreue eingeholt werden.  Dass von diesen Maßnahmen gegen „extremistische Bestrebungen“ in erster Linie Bürgerinnen und Bürger betroffen sind, die sich antifaschistisch und antikapitalistisch engagieren, zeigt schon die bisherige Praxis. Marxistische und antifaschistische Organisationen wie die DKP und die VVN – bda (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund Deutscher Antifaschisten) werden vom „Verfassungsschutz“ überwacht. Der Inlandsgeheimdienst, der sich „Verfassungsschutz“ nennt, schützt nicht die Verfassung. Er hat im Gegenteil die rechtsterroristischen NSU-Morde nicht nur nicht verhindern können, sondern ist durch sein V-Leute-System tief darin verstrickt und behindert deren Aufklärung.
SDAJ Kassel: Was heißt das für Menschen wie Dich, die diese Gesellschaft grundlegend verändern wollen?
Silvi: Ich bin immer noch oder wieder im Visier des „Verfassungsschutzes“ und führe deshalb eine Klage gegen dieses Amt in Hessen. Nachdem ich vor einigen Jahren dort angefragt hatte, welche Daten über mich gesammelt sind, wurde mir mitgeteilt, dass ich im Bereich „Linksextremismus“ gespeichert sei. Man wirft mir vor, dass ich Lesungen aus der Biographie meines Vaters bei „linksextremistischen“ Organisationen u.a. der SDAJ durchführe, mich an Aktionen des Kasseler Friedensforums gegen die Bundeswehr sowie zahlreichen antifaschistischen Aktionen der VVN beteilige.  Das Verwaltungsgericht Kassel, vor dem ich geklagt hatte, hält meine Beobachtung durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig. Dieses skandalöse Urteil werde ich nicht akzeptieren und weiter klagen.
SDAJ Kassel: Wirst Du Dich deswegen in Zukunft in Deiner politischen Arbeit einschränken lassen?
Silvi: Ganz im Gegenteil: Die Erfahrungen meiner Eltern, die immer gegen Unrecht, Ausgrenzung und soziale Ungleichheit gekämpft haben und dabei sogar ihr Leben riskierten, haben mich geprägt. Im Kampf gegen mein Berufsverbot habe ich die Erfahrung gemacht, dass es wichtig ist, offensiv für das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einzutreten. Der einzige Schutz gegen Willkür und Unrecht des politischen Machtapparates ist die Öffentlichkeit. Viele Menschen haben sich über die Praxis des Verfassungsschutzes empört und sich mit mir solidarisiert. Nur so gelingt es, ein Bewusstsein für Unrecht zu schaffen und Menschen zu bewegen, Druck auszuüben, damit sich die Verhältnisse ändern.

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