Verfassungsschutz – für wen?

veröffentlicht am: 15 Jul, 2018

Die Neuerungen zu den Befugnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes in Hessen wurden im Gesetzesentwurf ausführlich begründet. Angeblich geht es darum, vor allem Nazis und Terroristen zu bekämpfen. Kann man also sagen, dass diese Neuerungen zwar unsere im Grundgesetz verankerten Rechte einschränken, aber der antifaschistische Zweck und Sicherheit im Allgemeinen in unserem Interesse ist?
Definitiv nein! Denn:

  1. Die Einschränkung von Grundrechten mit Terrorgefahr zu begründen, ist statistisch gesehen Unsinn. In Deutschland sterben im Jahr 500 Menschen an verschluckten Fischgräten, aber 2014-2016 starben 25 Menschen aufgrund von Terroranschlägen. Die Angst ist real also nur zum Teil begründbar, wird aber von Staat und Medien geschürt, um genau solche Verschärfungen wie die aktuellen Neuerungen in Hessen zu rechtfertigen.
  2. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass Terror entsteht, weil Menschen von Krieg und Flucht gezeichnet sind. Diese Kriege sind aber nicht gottgegeben, sondern entstehen, weil der Westen die Regionen, wo Flucht seinen Ursprung hat, jahrzehntelang für seine wirtschaftlichen Interessen destabilisiert hat und den IS aus denselben Gründen finanziell und militärisch unterstützt hat. Also könnte der Terrorismus durch eine andere Außenpolitik Deutschlands eingeschränkt werden.
  3. Als Reaktion auf Terrorismus dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse an die Hand zu geben, ist nicht effektiv. Denn im Fall des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz durch Anis Amri hatte der Verfassungsschutz alle Informationen, um diesen Anschlag zu verhindern. Daraus lässt sich schließen, dass mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz nicht mehr Sicherheit vor Terroristen heißen
  4. Der Verfassungsschutz steckt tief in der militant rechten Szene. Das zeigt uns alleine schon die Verstrickung des hessischen Verfassungsschutzes in die NSU-Mordserie. So war der hessische V-Mann Andreas Temme betraut damit, sich dienstlich mit den NSU-Morden zu beschäftigen. Er war „zufällig“ am Tatort als Halit Yozgat im Rahmen der NSU-Mordserie 2006 in Kassel ermordet wurde. Er verließ zur Tatzeit den Tatort, habe aber nach eigener Aussage Halit Yozgat weder lebend noch tot gesehen, was aufgrund der Verhältnisse am Tatort unmöglich zu sein scheint. Außerdem wurden Schmauchspuren einer Munitionsart auf seinen Handschuhen gefunden, die selten verwendet wird, aber bei dem NSU-Mord in Kassel verwendet wurde. Obwohl die Tatwaffe zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, erwähnte Temme schon ein paar Tage nach dem Mord, dass dieser mit einer Waffe begangen worden sei, die auch in der bundesweiten Mordserie genutzt wurde.  Ermittlungen gegen ihn sind vom damaligen hessischen Innenminister, Volker Bouffier, systematisch verhindert worden. In den NSU-Aufklärungsprozessen wurde Temme von einem vom hessischen Verfassungsschutz bezahlten Anwalt vertreten und täuschte Erinnerungslücken vor.
  5. Mit den gesetzlichen Neuerungen ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes gegen Extremismus geplant. Wenn die Überwachungsbehörde gleichzeitig zur Propagandabehörde wird, ist dies eine undemokratische Machtkonzentration. Wie das konkret aussehen kann, zeigen andere Landesämter für Verfassungsschutz. So zum Beispiel die Andi-Comics und Andi-Videos vom Verfassungsschutz in NRW, welche sich vor allem an Schüler richten sowie an Erwachsene, die mit Jugendlichen arbeiten. Dabei handelt ein Comic davon, dass Andi seinen Kumpel davon abhalten will, in die linksradikale Szene abzurutschen. Linke werden für verrückt und undemokratisch erklärt und mit militanten Nazis gleichgesetzt. Die wissenschaftlich widerlegte Extremismustheorie wird angewendet. Die Zahl von Schulbesuchen und Unterrichtsmaterialien des Verfassungsschutzes, zum Beispiel im Rahmen von Projekttagen gegen Extremismus, nimmt bundesweit erkennbar zu.

Während gewaltbereite Nazis beim Verfassungsschutz angestellt und von ihm finanziert und gedeckt werden (wie bei Andreas Temme und Anderen der Fall), werden Linke verfolgt, überwacht und kriminalisiert. Silvia Gingold ist die Tochter des antifaschistischen Widerstandskämpfers Peter Gingold, der in der Resistance gegen den Hitler-Faschismus kämpfte. Sie ist Gründungsmitglied der SDAJ, ihr ganzes Leben lang war sie aktiv in der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und in der Friedensbewegung. Sie liest immer noch in Schulen und bei linken, antifaschistischen Organisationen aus dem Buch ihres Vaters und engagiert sich in Vereinen zur Rehabilitierung für die durch den Radikalenerlass von Berufsverboten Betroffenen. Ihr Berufsverbot als Lehrerin wurde durch breiten internationalen Widerstand aufgehoben, aber sie wurde nie verbeamtet und ihr ganzes Leben lang, bis heute, wird sie durch den Verfassungsschutz überwacht und das allein aufgrund der Tatsache, dass sie sich im „linken Spektrum“ bewegt. Besonders problematisch ist in dem Zusammenhang, dass im neuen Verfassungsschutzgesetz wieder steht, dass die Mitgliedschaft in einer extremistisch eingestuften Organisation ausreicht, um selber beobachtet zu werden. Dieser Grundsatz ist verfassungswidrig. Die Mitgliedschaft in einer Organisation ist lediglich eine Form freier Meinungsäußerung. Es sollte auch eine freie Entscheidung sein, in welchem Umfeld ich mich bewege. Es muss auf das individuelle Handeln der Personen ankommen. Aber eine Überwachung mit einer Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation, die auch noch legal ist, zu begründen – das ist eindeutig verfassungswidrig. Während Silvia Gingold ihren Prozess verlor und weiterhin überwacht wird, arbeitet der genannte Andreas Temme weiterhin beim Land Hessen und ist für die Pensionsverwaltung der Lehrer im Landkreis Kassel verantwortlich. Das zeigt, dass es bei den erweiterten Befugnissen des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz nicht gegen Terror und Nazis geht, sondern gegen Linke, die  für bessere Lebens-, Bildungs- und Arbeitsbedingungen  aktiv sind und sich Nazis und Demokratieabbau konsequent in den Weg stellen. Ist ja auch klar: Der Verfassungsschutz hat nun mal die Aufgabe, den Staat und seine Verfassung zu schützen – und dazu gehört eben auch, das kapitalistische System zu schützen und Alternativen schon im Keim zu ersticken. Die Kontrollbefugnisse von Bevölkerung und Parlament gegenüber dem Verfassungsschutz wurden dabei um keinen Deut erweitert. Weiterhin haben V-Leute und verdeckte Ermittler umfassende Befugnisse, sich Kontrolle und Prozessen aufgrund von Straftaten zu entziehen.

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